Ziel der Betreuung nach §30 und §41 SGB VIII ist es, junge Menschen in ein eigenständiges Leben zu begleiten, ihre Persönlichkeit zu stärken und ihnen ein Alltagswissen zu vermitteln, so dass sie ihre Zukunft leichter bewerkstelligen können.
Dazu gehören
- Begleitung bei Behördengängen
- Wohnungssuche
- Gemeinsame Klärung finanzieller Angelegenheiten
- Klärung der schulischen und beruflichen Situation
- Hilfestellung in der Haushaltsführung
- Emotionale Unterstützung
Die Hilfe für Jugendliche und junge Volljährige ist ein Angebot des Jugendamtes und richtet sich an junge Menschen, die sich aus unterschiedlichsten Gründen in einer schwierigen Lebensphase befinden. Die Antragsstellung und Finanzierung der Ambulanten Betreuung erfolgt über die Jugendämter der jeweiligen Kreise.
Wir unterstützen junge Menschen im Kreis Coesfeld
Ansprechpartner*innen